
Das neue Klimaschutzgesetz sieht zwar vor, dass bei öffentlichen Aufträgen durch den Bund auch der zu erwartende CO2-Ausstoß betrachtet werden soll. Aber #janzehrlich: Das ist viel zu wenig. Es reicht schon allein deshalb nicht, weil die Kommunen (vor Bund und Ländern) die größten öffentlichen Auftraggeber sind. Auf kommunaler Ebene ist ein generelles Einbeziehen ökologischer Kriterien aber nicht verpflichtend und für die Kommunen oft mit hohem Aufwand verbunden. So können Kommunen öffentliche Aufträge kaum ohne unverhältnismäßigen Aufwand nach ökologischen Kriterien vergeben. Das muss sich ändern. Damit öffentliche Aufträge nicht nur möglichst billig vergeben werden, sondern in unserem Sinne - sozial und ökologisch.
500 Milliarden Euro – diese gewaltige Summe gibt die öffentliche Hand jährlich für die sogenannte Beschaffung aus, das heißt für Straßen- und Gebäudebau, Produkte und Dienstleistungen. Wann immer die öffentliche Hand Aufträge von bestimmter Höhe vergibt, muss sie die ausschreiben. Bei der Auftragsvergabe gilt dann das Prinzip der Wirtschaftlichkeit: Je billiger, desto besser, der günstigste Anbieter erhält den Auftrag. Dabei ist billig nicht immer gleich gut. Das gilt insbesondere bei den Auswirkungen aufs Klima. Was auf kurze Sicht günstiger aussehen mag, bringt auf lange Sicht oft enorme Kosten mit sich. Die Auswirkungen auf das Klima und die Kosten eines Angebots sollten gegeneinander abgewogen werden. Dafür muss das Vergaberecht so geändert werden, dass bei der Vergabeentscheidung nicht nur das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gilt, sondern auch andere Kriterien (neben Auswirkungen aufs Klima zum Beispiel auch die auf Geschlechterverhältnisse, soziale Folgen und anderes mehr) einbezogen werden können. So können Unternehmen, die beispielsweise Recycling-Baumaterialien verwenden oder effizient bei der Vermeidung klimaschädlicher Gase auch dann den Zuschlag erhalten, wenn sie deswegen teurer als ihre Konkurrenz sind.
Das neue Klimaschutzgesetz sieht zwar vor, dass bei öffentlichen Aufträgen durch den Bund auch der zu erwartende CO2-Ausstoß betrachtet werden soll. Aber #janzehrlich: Das ist viel zu wenig. Es reicht schon allein deshalb nicht, weil die Kommunen (vor Bund und Ländern) die größten öffentlichen Auftraggeber sind. Auf kommunaler Ebene ist ein generelles Einbeziehen ökologischer Kriterien aber nicht verpflichtend und für die Kommunen oft mit hohem Aufwand verbunden. So können Kommunen öffentliche Aufträge kaum ohne unverhältnismäßigen Aufwand nach ökologischen Kriterien vergeben. Das muss sich ändern. Damit öffentliche Aufträge nicht nur möglichst billig vergeben werden, sondern in unserem Sinne - sozial und ökologisch.

Beschäftigte geraten oft in die Zwickmühle zwischen dem dringend nötigen ökologischen Umbau unserer Produktion und dem Profitinteresse der Unternehmensleitungen und Aktionär:innen. Das geht dann häufig zu ihren Lasten, wenn ihre Arbeitsplätze und Einkommen gestrichen werden, ohne ihnen andere Perspektiven zu eröffnen. Dabei könnte es anders gehen: Ein Umbau unserer Produktion im Sinne der Beschäftigten hin zu einem vernünftigen Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen ist möglich.
Dabei spielt die Mitbestimmung der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Denn für die Beschäftigten ist der Erhalt ihres Arbeitsplatzes und damit ihres Einkommens wichtig. Langfristig können wir Arbeitsplätze in klimaschädlichen Produktionsbereichen aber nur erhalten, indem wir sie umbauen. Ein Beispiel: Das Aus für Verbrennungsmotoren ist aus Klimaschutzgründen nur eine Frage der Zeit. Aber wann und wie wir aufhören, Verbrenner zu produzieren, geht die arbeitenden Menschen in der Autoindustrie mehr an als alle anderen. Denn sie sind die ersten, die dadurch betroffen sein werden. Auch darum ist ihnen daran gelegen, Umschulungen und die Umstellung auf eine weniger klimaschädliche Produktion voranzutreiben, um auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben zu können.
Bislang beschränkt sich die Mitbestimmung in ökologischen Fragen auf den betrieblichen Umweltschutz. Das ist zu wenig. Der Umbau der Produktion darf nicht über den Kopf der Beschäftigten hinweg geschehen. Wenn wir ihnen zumuten, die Auswirkungen des Klimawandels zu tragen, müssen wir ihnen auch zutrauen, darüber selbstbestimmt zu entscheiden. Daher sollten wir die Mitbestimmung in ökologischen Fragen ausweiten. Wir müssen mit den arbeitenden Menschen entscheiden, wie wir die Produktion in unserem Sinne klimagerecht umbauen.

#janzehrlich
Hier findet Ihr konkrete Anliegen, die mir politisch besonders wichtig sind und für die ich mich im Bundestag einsetzen möchte. Bis zur Bundestagswahl am 26.09. kommen nach und nach mehr Vorschläge und Anliegen dazu. Also schaut gerne immer mal wieder vorbei.
Euch fehlen zentrale Punkte, Ihr habt Kritik oder Anmerkungen zu meinen Vorschlägen? Schreibt mir gerne! Ich freue mich immer über inhaltliche Anregungen und Auseinandersetzungen.

Wichtige Entscheidungen in unserer Gesellschaft überlassen wir nicht Einzelnen, sondern treffen sie gemeinsam. Das ist die Idee der Demokratie: Indem alle Betroffenen bei einer Entscheidung mitwirken und ihre Interessen berücksichtigt werden, wird das Ergebnis gerechter.
Auch Entscheidungen in der Wirtschaft haben immense Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Doch Entscheidungen dort treffen wir bislang nicht demokratisch. Zwar gibt es auch in der Arbeitswelt demokratische Strukturen durch die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung.
Von den Beschäftigten gewählte Betriebs- oder Personalräte bestimmen mit bei Urlaubsplänen, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, personellen Einzelmaßnahmen und ähnlichem. In Großunternehmen (ab 2000 Beschäftigten) stellen die Beschäftigten-Vertreter:innen die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder.
Aber #janzehrlich: Das reicht nicht. Und es wird der unternehmerischen Verantwortung auch nicht gerecht, die Beschäftigte heute tragen. Längst sind sie nicht mehr nur Befehlsempfänger:innen. Die arbeitenden Menschen tragen immer mehr unternehmerische Verantwortung und organisieren ihre Arbeit häufig selbstständig. Dabei setzen sie sich viel mit dem Sinn und den gesellschaftlichen Wirkungen ihrer Arbeit auseinander. Darin steckt eine große produktive Kraft. Mithilfe dieser produktiven Fähigkeiten können wir den Wandel der Arbeitswelt in unserem Sinne gestalten und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Um die großen Fragen unserer Zeit wie die Klimakrise rechtzeitig zu lösen, müssen wir sie entfalten. Das können wir aber nur, wenn wir die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung ausbauen und weiterentwickeln.
Das Betriebsverfassungsgesetz stammt von 1972 und wird dieser geänderten betrieblichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit längst nicht mehr gerecht. Deshalb müssen wir es reformieren und die Mitbestimmung auf unternehmerische Entscheidungen ausweiten.